Die von der Conterganstiftung gezahlten Renten für die von Thalidomid betroffenen Menschen in Deutschland und dem Ausland werden zum 1. Juli 2018 um 3,22 Prozent erhöht. Das gab das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über den Bundesanzeiger bekannt.
Vor 50 Jahren, am 27. Mai 1968, begann vor der Großen Strafkammer des Landesgerichts Aachen der sogenannte „Contergan-Prozess". Für die von Contergan betroffenen Familien wie für Grünenthal ist der Prozess ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Tragödie. Vor allem, weil gleichzeitig, aber unabhängig vom Prozess, eine Lösung für die dauerhafte finanzielle Versorgung der betroffenen Menschen in 38 Ländern erarbeitet wurde, die noch heute Bestand hat.
Die bestehenden Spekulationen rund um die Entdeckung von "K17" - Die Komplexität der Contergan-Tragödie führt immer wieder zu Fehlinterpretationen rund um die Entwicklung des Wirkstoffs Thalidomid.
Vor dem Oberlandesgericht Köln ist am 12. April 2018 das Urteil im äußerungsrechtlichen Streit zwischen dem Contergangeschädigten Andreas Meyer und Karl Schucht, ehemaliger Vorstand der Conterganstiftung und ehemaliges Mitglied der medizinischen Kommission, gesprochen worden.
Zum Zeitpunkt rund zehn Jahre nach der Tragödie, das Strafverfahren um Contergan dauerte bereits fast zwei Jahre ohne absehbares Ende, war es Grünenthal und den Elternvertretern ein Anliegen, endlich eine Lösung zu finden, um den betroffenen Kindern und Familien zu helfen.
Anlässlich des 60. Jahrestags der Markteinführung von Thalidomid in Deutschland möchten wir unser tiefstes Bedauern zur Thalidomid-Tragödie und den Folgen für betroffene Menschen und ihre Familien zum Ausdruck bringen. Wir wünschten, die Tragödie wäre niemals geschehen.
Unsere Position ist eindeutig: Es besteht ein etabliertes Netz der finanziellen Versorgung von Thalidomid-betroffenen Menschen in Europa. Die Conterganstiftung*, in die Grünenthal über 100 Millionen Euro eingezahlt hat, unterstützt Betroffene in insgesamt 38 Ländern mit monatlichen Zahlungen zwischen 697 € und 7.867 € einschließlich Betroffene in Spanien, soweit deren Mütter Thalidomid-haltige Präparate von Grünenthal eingenommen haben.
Am 28. Februar 2017 wurde das vierte Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist nun rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Der WDR hat am 28. September 2016 einen etwa 45-minütigen Beitrag über Contergan ausgestrahlt. Im Programmformat „die Story“ und unter dem Episodentitel „Der geheime Deal – Die dunkle Geschichte des Contergan-Skandals“ berichtete der Sender über angebliche Absprachen zwischen Grünenthal und deutschen Behörden.
Für Thalidomidbetroffene Menschen gibt es heute ein umfassendes finanzielles Versorgungsnetz.
Jedem spanischen Betroffenen eines Thalidomid-haltigen Medikaments von Grünenthal stehen umfangreiche finanzielle Unterstützungsleistungen durch die deutsche Conterganstiftung zu. In Spanien haben drei weitere Unternehmen unabhängig von Grünenthal Thalidomid-haltige Medikamente vertrieben. Betroffene dieser Präparate erhielten vom spanischen Staat bis zu 100.000 €.
Am 31. August 2012 entschuldigte sich der damalige CEO von Grünenthal Dr. Harald F. Stock im Auftrag des Unternehmens, der Eigentümer und Mitarbeiter bei den Betroffenen und ihren Familien für das lange Schweigen des Unternehmens.
Englische Anwälte wollen neue Dokumente gefunden haben, die belegen sollen, dass es geheime Absprachen zwischen der Staatsanwalt bzw. dem Staat und Grünenthal gegeben hat, die zur Einstellung des Strafverfahrens geführt haben. Diese Dokumente stammen aus öffentlich zugänglichen Archiven und werden nach Auffassung vieler Experten falsch interpretiert.
Die Arzneimittelindustrie unterliegt heute strengen Kontrollen bei der Entwicklung und Einführung von neuen Medikamenten und Wirkstoffen. Doch das war nicht immer so. Die großen Fortschritte in der Arzneimittelsicherheit waren letztendlich eine Folge der Contergan-Tragödie.